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Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns, Ihnen Informationen über die diesjährigen Sommerferienlager bekannt
zu geben:
1. Turnus
von Sonntag, dem 05.07.2020 bis Donnerstag, dem 16.07.2020
für die Gemeinden und Landesverbände:
Berlin, Brandenburg, Frankfurt/M., Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein
Bad Sobernheim: 8 – 11 Jahre Selbstkostenbeitrag: Euro 600,-
Gatteo a Mare: 12 – 15 Jahre Selbstkostenbeitrag: Euro 650,-
Bellaria: 16 – 18 Jahre Selbstkostenbeitrag: Euro 650,-
2. Turnus
von Sonntag, dem 19.07.2020 bis Mittwoch, dem 29.07.2020
für die Gemeinden und Landesverbände:
Berlin, Brandenburg, Bremen, Frankfurt/M., Hamburg, Hessen, Köln, MecklenburgVorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen
Bad Sobernheim: 8 – 11 Jahre Selbstkostenbeitrag: Euro 600,-
Gatteo a Mare: 12 – 15 Jahre Selbstkostenbeitrag: Euro 650,-
Bellaria: 16 – 18 Jahre Selbstkostenbeitrag: Euro 650,-
3. Turnus
von Sonntag, dem 02.08.2020 bis Donnerstag, dem 13.08.2020
für die Gemeinden und Landesverbände:
Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Frankfurt/M., Hamburg, Hessen, Köln, MecklenburgVorpommern, München, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen
Bad Sobernheim: 8 – 11 Jahre Selbstkostenbeitrag: Euro 600,-
Gatteo a Mare: 12 – 15 Jahre Selbstkostenbeitrag: Euro 650,-
Bellaria: 16 – 18 Jahre Selbstkostenbeitrag: Euro 650,-
Die Anmeldungen für die Ferienlager erfolgen online. Der Link, der für die
Anmeldung verwendet werden soll, lautet:
https://veranstaltungen.zwst.org/
HINWEIS:
Die Online Anmeldung gilt noch nicht als Teilnahmebestätigung. Die Mitgliedschaft in einer Gemeinde muss überprüft und bestätigt werden.
Falls der volle Selbstkostenbeitrag nicht bezahlt werden kann und einer Ermäßigung bedarf, muss seitens der Gemeinde der Zuschuss befürwortet werden. Falls ein Zuschuss befürwortet wird, möchten wir Sie höflichst bitten, uns alle Einkommensnachweise zukommen zu lassen.
Es besteht die Möglichkeit, von den städtischen Stellen oder Landesbehörden (Jugendämter, Gesundheitsämter, Landesversicherungsanstalten, etc.) Zuschüsse zu erhalten. Die in diesem Falle individuell oder pauschal bewilligten Beträge sind an uns zu überweisen.
Anmeldeschluss für die Sommerferienlager ist
Montag, der 30. März 2020
Bei später eingehenden Anmeldungen wird sich der genannte Selbstkostenbeitrag aufgrund gestiegener Flugkosten erhöhen.
Erst unsere Bestätigung berechtigt zur Teilnahme an einem der Sommerferienlager.
Kostenregelung
In der Anlage finden Sie die Berechnungstabelle für den Selbstkostenanteil, der für die Sommerferienlager zu entrichten ist.
Wir machen darauf aufmerksam, dass der Mindestbeitrag für jeden Teilnehmer an einem der Sommerferienlager € 275,- beträgt.
Liegt der zu zahlende Beitrag unter Euro 275,-, muss die jeweilige Gemeinde bzw. der Landesverband für den Differenzbetrag aufkommen.
Anzahlung
Jeder, für ein Ferienlager der ZWST angemeldete Teilnehmer, hat bei der Anmeldung eine Anzahlung in Höhe von Euro 250,- zu leisten.
Bei Teilnehmern, die nur den Mindestbeitrag von Euro 275,- für ein Ferienlager zahlen, liegt die Anzahlungssumme bei Euro 150,-.
Diese Anzahlung verfällt bei einer Abmeldung nach dem 30.03.2020.
Stornogebühren
Bei einer Absage der Teilnahme an einem der Machanot in Italien mit Anmeldeschluss am 30. März 2020 müssen wir die Stornokosten für das Flugticket in Höhe von bis zu € 300,- in Rechnung stellen.
Fahrtkosten und Begleitung der Teilnehmer
Die Fahrtkosten der Teilnehmer des Ferienlagers in Bad Sobernheim mit der Deutschen Bundesbahn, 2. Klasse, Gruppentickets, werden nach Vorlage der Originalrechnungen und Fahrkarten von der ZWST erstattet.
Für die Teilnehmer an den Ferienlagern in Gatteo und Bellaria (Italien) hat die ZWST bereits Flüge gebucht entsprechend der Platzverteilung, die Sie in der Anlage erhalten. Die Fahrtkosten für die Teilnehmer zum jeweiligen Flughafen mit der Deutschen Bundesbahn, 2. Klasse, Gruppentickets, werden nach Vorlage der Originalrechnungen und Fahrkarten von
der ZWST erstattet.
Für die Teilnehmer an den Sommerferienlagern der ZWST schließt die ZWST eine Unfall- und Haftpflichtversicherung ab. Geräte wie z.B. Smartphones oder andere elektronische Geräte sind nicht in der Versicherung inkludiert und Schäden oder Verlust werden von der ZWST NICHT erstattet.
Wir empfehlen allen Teilnehmern bei Bedarf selbst eine Diebstahl- und Gepäckversicherung sowie eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Smartphones
Zur Sicherheit der Kinder und der Jugendlichen, machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die Benutzung von Smartphones auf dem Ferienlager verboten ist. Hierzu eine kurze Erklärung:
Einzelne Bereiche des Persönlichkeitsrechts werden gesetzlich besonders geschützt. Dazu zählt u. a. das Recht am eigenen Bild. Um einen Missbrauch zu verhindern, bitten wir Sie, Ihrem Kind ein einfaches Handy mitzugeben.
Smartphones sind verboten und werden für die Zeit des Machanes eingezogen.
Mit der Teilnahmebestätigung erhalten die Eltern eine Telefonnummer, unter der sie Ihre Tochter/ihren Sohn während des Machanes erreichen können.
Fotos
Bitte beachten Sie:
Mit der Bestätigung meiner Anmeldung durch die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V. erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V. Foto-, Filmund/oder Tonaufnahmen von meiner Tochter/meinem Sohn anlässlich der o.g. Veranstaltung macht und diese Aufnahmen unentgeltlich zeitlich und räumlich unbegrenzt in allen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung bekannten Nutzungsarten verwendet/veröffentlicht (inklusive soziale Netzwerke). Dies umfasst auch die Umgestaltung, Kürzung und Synchronisierung der Aufnahmen. Ich werde gegenüber der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland keine Ansprüche für Art und Form der Nutzung der oben aufgeführten Aufnahmen durch Dritte (z. B. Runterladen von Aufnahmen und Nutzung) geltend machen.
Krankenschutz
Wir bitten Sie höflichst, dafür Sorge zu tragen, dass alle Teilnehmer bei ihrem Eintreffen im Ferienlager eine Versicherungskarte ihrer Krankenversicherung im Original bei sich haben.
Teilnehmer, die keine Krankenversicherung haben, können an den Ferienlagern nicht teilnehmen!!
Reisepässe
Jeder Teilnehmer benötigt für die Einreise einen eigenen Personalausweis bzw. Reisepass, der noch mindestens 6 Monate ab Rückreisedatum vom Machane gültig ist.
Inklusionskinder und Jugendliche
Das „Inklusionsprojekt für Kinder und Jugendliche“ der ZWST („Gesher“) ermöglicht Kindern und Jugendlichen (bis 18 Jahre) mit einer Beeinträchtigung, an unseren Machanot (Ferienfreizeiten) teilzunehmen. Bei Bedarf können wir versuchen, eine „Eins-zu-EinsBetreuung“ zu organisieren. Betreut werden die Kinder und Jugendlichen von geschulten Jugendleitern und Jugendbetreuern. Wir bitten vor der Anmeldung mit uns Kontakt aufzunehmen um die Inklusion der Kinder auf den Machanot bestmöglichst gestalten zu können.
Ansprechpartner Simon Beckmann, Mail beckmann@zwst.org, Handy-Nummer 0151 – 24133217 und Frau Margulies, Mail Margulies@zwst.org , 069 – 944 371 17.
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